Das von der Bundesregierung im Alleingang reformierte Bundestags-Wahlrecht ist verfassungswidrig. Die Richter erklärten am Mittwoch einstimmig zentrale Punkte des Gesetzes mit sofortiger Wirkung für unwirksam. SPD.de sprach mit dem Journalisten und Verfassungsrechtsexperten Heribert Prantl (“Süddeutsche Zeitung”) über das Karlsruher Urteil und die Konsequenzen.