Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen erneut für nichtig erklärt. Betroffene Leiharbeitnehmer können die Differenz zum Lohn der Stammbeschäftigten und die gleichen Arbeitsbedingungen verlangen. spd.de erklärt, was dabei zu beachten ist.