Nach Presseberichten plant Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Jahressteuergesetz 2013, den Sold von Wehrdienstleistende und die Bezüge von Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Bundesfreiwilligendienst zu besteuern. Bisher waren der Sold der Wehrpflichtigen und die Bezüge von Zivildienstleistenden steuerfrei.
Dies sei nicht mehr möglich, da Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst nach der Aussetzung der Wehrpflicht keine staatlich verordneten Dienste seien.
Dazu erklärt Katrin Budde, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorsitzende: „Wenn die Bundesregierung die Pläne des Bundesfinanzministers umsetzt, torpediert sie ihre eigene Politik. Sie hat nach der Aussetzung der Wehrpflicht den Bundesfreiwilligendienst eingeführt, um die Lücken zu schließen, die der ebenfalls ausgesetzte Zivildienst hinterlässt. Gleichzeitig beklagt sie Probleme, junge Rekrutinnen und Rekruten sowie Freiwillige zu finden. Jetzt will sie dieses Problem selbst verschärfen.