Finanzminister Bullerjahn stellt Bericht an Stabilitätsrat vor

Finanzminister Jens Bullerjahn hat dem Kabinett am Dienstag den Bericht an den Stabilitätsrat vorgestellt. Mit dem Papier legt das Land nunmehr zum dritten Mal Rechenschaft vor dem Stabilitätsrat ab einem gemeinsamen Gremium von Bund und Ländern. Zur Beurteilung von aktueller Haushaltslage und Finanzplanung nutzt der Stabilitätsrat Kennziffern, die für Sachsen-Anhalt in der Gesamtschau nach den Berechnungen des Landes keine Auffälligkeiten zeigen. „Nach unserer Einschätzung droht dem Land damit nach den Maßstäben des Stabilitätsrates auch in diesem Jahr keine Haushaltsnotlage. Das ist für uns das wichtigste Ergebnis des aktuellen Berichtes“, sagte der Minister. Der Bericht wird Gegenstand der Beratungen des Stabilitätsrates im Herbst (voraussichtlich am 24.10.2012) sein. Dort wird dann auch endgültig die Haushaltslage des Landes beurteilt. Für Sachsen-Anhalt bedeutet das, dass das Land mit der Konsolidierung des Haushaltes auf dem richtigen Weg ist. Jens Bullerjahn erinnerte in diesem Zusammenhang an den aktuellen Doppelhaushalt 2012/2013: Danach will das Land bekanntlich bereits ab diesem Jahr ohne neue Schulden auskommen und ab 2013 in die Tilgung einsteigen. „Trotzdem werden wir bei unseren Konsolidierungsbemühungen nicht nachlassen“, sagte Jens Bullerjahn. Zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung erhält Sachsen-Anhalt bis 2020 insgesamt 720 Millionen Euro Konsolidierungshilfen von der bundesstaatlichen Gemeinschaft. Im Gegensatz zu den anderen vier Konsolidierungsländern Berlin, Bremen, Saarland, und Schleswig-Holstein musste Sachsen-Anhalt aber bislang kein Sanierungsprogramm mit dem Stabilitätsrat vereinbaren. Minister Bullerjahn machte in diesem Zusammenhang auch deutlich: „Das bisherige gute Abschneiden des Landes bedeutet nicht, dass diese positive Einschätzung ein Selbstläufer für die Zukunft ist. Dass das Land relativ gut abschneidet, liegt auch an der derzeit noch überproportional hohen Finanzausstattung.“ Der Rückgang der Hilfen von Bund und EU bis 2020 sowie die Einnahmeausfälle, die aus dem Bevölkerungsrückgang resultieren, engen die finanzpolitischen Spielräume schon heute erheblich ein. Hinzu kommt der viel zu hohe Schuldenstand des Landes.Für die weitere Konsolidierung des Landeshaushaltes sei es deshalb zwingend erforderlich, die beschlossenen Eckwerte für die nächsten Jahre einzuhalten, sagte der Finanzminister. „Nur dadurch kann der Konsolidierungspfad erfolgreich weiter beschritten werden.“ Hintergrund zum Stabilitätsrat: Der 2010 gegründete Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen. Seine Einrichtung geht auf die Föderalismusreform II zurück. Zusammen mit der Einführung der Schuldenbremse stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern. Der Stabilitätsrat überwacht gemäß Artikel 109a des Grundgesetzes regelmäßig die Haushalte des Bundes und der Länder. Er stellt fest, ob in einer Gebietskörperschaft eine Haushaltsnotlage droht. Ist dies der Fall, vereinbart er mit der betroffenen Gebietskörperschaft ein Sanierungsprogramm.

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Quelle: BBGLive

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